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Wozu sind die einzelnen Gremien da?

Um mal eine Vorstellung davon zu bekommen, was in den einzelnen Gremien eigentlich passiert, hier mal eine Übersicht mit den wichtigsten Aufgaben:

Berufungskommissionen

Eine Berufungskommission wird immer dann einberufen, wenn eine Professur in der Geowissenschaftlichen Fakultät neu besetzt werden soll, z.B. wenn ein Professor in den Ruhestand geht oder aus sonstigen Gründen die Fakultät verlässt.
Die erste Sitzung ist der Beschlussfassung über den Ausschreibungstext gewidmet. Bei einem folgenden Treffen werden aus den Bewerbungen zwischen 5 und 8 in Frage kommende Kandidaten ausgewählt, die sich mit einem Vortrag ("Vorsingen") am Institut bewerben und darstellen können. Anschließend wählt die Berufungskommission ca. drei Bewerber aus, für die externe Gutachten angefordert werden. Danach erfolgt ein Ranking, in dessen Reihenfolge mit den Bewerbern Berufungsverhandlungen geführt werden.
Die Berufungskommission setzt sich zusammen aus: mindestens 5 Professoren (wobei mindestens einer einer anderen Fakultät angehören soll), 1 hochschulexterne sachverständige Person, 1 fachkundige Frau, 1 wissenschaftlicher Angestellter und 2 Studierende, die abstimmen dürfen.

Diplomprüfungsausschuss Geographie
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung (gibt's bei der Fachschaft) eingehalten werden und trifft Entscheidungen bezüglich des Prüfungsverfahrens. Der Prüfungsausschuss sollte regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungen, Studien- und Bearbeitungszeiten für die Diplomarbeit berichten. Die Mitglieder der Prüfungskommission dürfen bei der Abnahme von Prüfungen anwesend sein.
Beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses muss die Diplomprüfung angemeldet werden.
Der Diplomprüfungsausschuss besteht aus 2 Professoren, 1 wissenschaftlichen Angestellen und 1 Studierenden mit beratender Stimme (d.h. der Studierende darf nicht mit abstimmen, sondern nur Vorschläge unterbreiten). Auf Antrag kann die Gleichstellungsbeauftragte beratend hinzugezogen werden.
Amtszeit für Studierende: 1 Jahr. Tagungshäufigkeit: 2x pro Semester (jeweils am Anfang und am Ende des Vorlesungszeitraums).

Fakultätsrat
Der Fakultätsrat entscheidet beispielsweise über die Wiederbesetzung von Professuren (von der Ausschreibung bis zum Berufungsvorschlag), Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen, die Durchführung von Exkursionen, stimmt unter anderem über Struktur- und Entwicklungspläne, über Veränderungen von Einrichtungen in der Fakultät und über die Verteilung von Geldern (z.B. für Exkursionen, Lehraufträge) ab. Im Fakultätsrat werden Dekan und Prodekane sowie die Mitglieder der Kommissionen gewählt.
Der Fakultätsrat hat sozusagen die größte Entscheidungsgewalt innerhalb der Fakultät und setzt sich folgendermaßen zusammen: Alle hauptamtlich an der Fakultät beschäftigten Professoren, 4 wissenschaftliche Angestellte, 2 Vertreter des technischen Dienstes oder des Verwaltungsdienstes und 6 Studierende (mit jeweiligem Stellvertreter). Die Gleichstellungsbeauftragte kann beratend hinzugezogen werden.
Amtszeit für Studierende: 1 Jahr. Tagungshäufigkeit: ca. 1x pro Monat während der Vorlesungszeit.

Lehrenden-/Institutsversammlung

Die Lehrenden- bzw. Institutsversammlung findet immer zu Beginn eines Semesters unter Teilnahme aller an der Lehre des Instituts Beteiligten statt. Dabei geht es v.a. um die Überprüfung des Lehrangebots des laufenden Semesters, ggf. Möglichkeiten zusätzlicher Veranstaltungen bei entsprechender Nachfrage und die voraussichtlichen Veranstaltungen im kommenden Semester. Die Fachschaft wird zu diesen Versammlungen eingeladen.

Strukturkommission
Die Strukturkommission berät über die fächerübergreifende, längerfristig angelegte Struktur- und Entwicklungsplanung der gesamten Geowissenschaftlichen Fakultät (Geographie, Geowissenschaften, Ur- und Frühgeschichte) und erarbeitet hierzu Empfehlungen.
Sie hat nur beratende Funktion (keine Beschlusskompetenzen) und setzt sich aus dem Fakultätsvorstand (Dekan, 3 Prodekane, Studiendekan), den Institutsdirektoren, 3 wissenschaftlichen Angestellten und 6 Studierenden (mit jeweiligem Stellvertreter) zusammen.
Amtszeit für Studierende: 2 Jahre. Tagungshäufigkeit: ca. 1x pro Semester.

Studienkommission

Die Studienkommission befasst sich mit allen studentischen Fragen bezüglich des Studiums und der Lehre (Exkursionen, Praktika etc.). Dazu erarbeitet sie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studiums (aktuell Bachelor/Master) und Verfahren zur Bewertung und Verbesserung der Qualität unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik (Evaluierung), die in regelmäßigen Abständen als Bericht ausgegeben werden.
Die Studienkommission muss bei der Wahl des Studiendekans gehört werden (hat aber kein Vorschlags- und Stimmrecht).
Die Studienkommission setzt sich zusammen aus dem Studiendekan als Vorsitzendem sowie 3 Professoren, 2 wissenschaftlichen Mitarbeitern und 4 Studierenden (mit jeweiligem Stellvertreter).
Amtszeit für Studierende: 1 Jahr. Tagungshäufigkeit: ca. 2-3x pro Semester.